Ratgeber · Stand 2026-10-24

Rückstau im Keller – was tun? Sofortmaßnahmen, Pflichten & Kosten in Frankfurt

Kurz gesagt: Drückt Wasser aus Bodenablauf, Dusche oder WC im Keller, gehen Sie nicht in den gefluteten Raum (Strom!), schließen Sie – wenn vorhanden – den Notverschluss und benutzen im ganzen Haus kein Wasser mehr. Bei Starkregen kommt das Wasser meist aus dem öffentlichen Kanal, bei trockenem Wetter steckt oft eine Verstopfung in der eigenen Leitung dahinter. In Frankfurt muss sich jeder Eigentümer laut Entwässerungssatzung selbst gegen Rückstau schützen – und die Versicherung zahlt meist nur mit Elementarschadenversicherung und gewarteter Rückstausicherung.

Wir sind ein Vermittlungsportal, kein Handwerksbetrieb. Die Angaben stützen sich auf Stadtentwässerung Frankfurt (SEF), die Frankfurter Entwässerungssatzung, die Verbraucherzentrale (Stand 08/2026) und das Rückstau-Handbuch der AQUA-Planungsgruppe. Preise sind Richtwerte von Fachbetrieben, keine Frankfurter Preiserhebung.

Sofort: Die ersten Schritte bei Rückstau

  1. Nicht in den gefluteten Keller gehen. Die Stadt Frankfurt warnt ausdrücklich: In überfluteten Kellern und Tiefgaragen besteht Lebensgefahr durch Ertrinken und Stromschlag. Ab etwa 50 cm Wasser lassen sich Türen kaum noch öffnen.
  2. Strom nur sicher abschalten – wenn der Sicherungskasten trocken erreichbar ist. Im Zweifel die Feuerwehr (112) rufen.
  3. Notverschluss schließen, kein Wasser mehr benutzen. Viele Rückstauverschlüsse haben einen Handhebel. Alle Bewohner bitten: nicht spülen, nicht duschen, keine Waschmaschine.
  4. Ursache einordnen (Tabelle unten) und die richtige Stelle informieren.
  5. Dokumentieren: Fotos und Videos, beschädigte Gegenstände aufbewahren, Schaden sofort der Versicherung bzw. dem Vermieter melden.

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Rückstau oder Verstopfung? So unterscheiden Sie

Nicht jedes Wasser aus dem Bodenablauf ist Rückstau aus dem Straßenkanal. Das Rückstau-Handbuch der AQUA-Planungsgruppe beschreibt: Ist die eigene Anschlussleitung verstopft, kann das Abwasser aus den oberen Geschossen nicht mehr abfließen und tritt im Keller aus dem Bodenablauf aus. Die SEF weist zudem darauf hin, dass Rückstau auch ohne Regen entstehen kann, etwa durch eine Kanalverstopfung, einen Rohrbruch oder den Ausfall eines Pumpwerks.

Was Sie beobachtenWahrscheinliche UrsacheWer hilft
Starkregen, Straße oder Gullys stehen unter Wasser, auch Nachbarn betroffenRückstau aus dem öffentlichen KanalEigene Rückstausicherung; überlaufende Gullys/Kanal: SEF-Störungsdienst
Trockenes Wetter, Wasser steigt, sobald oben jemand spült oder duschtVerstopfung in Grund- oder Anschlussleitung des HausesRohrreinigungsbetrieb, ggf. mit Kamera-Inspektion
Nur ein Abfluss im Keller läuft schlecht ab, nichts drückt hochÖrtliche VerstopfungAbfluss verstopft – was tun?
Klares Wasser tritt aus Wand oder Boden aus, Wasserzähler läuftLeck in der Trinkwasserleitung, kein RückstauRohrbruch: Sofortmaßnahmen

Was in Frankfurt gilt: Rückstausicherung ist Pflicht

  • Rückstauebene ist die Straßenoberkante. Die Frankfurter Entwässerungssatzung legt in § 8 Abs. 1 fest: Maximale Rückstauhöhe ist die Straßenoberkante am Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal. Gegen den Rückstau hat sich jeder Anschlussnehmer durch den Einbau einer Rückstausicherung selbst zu schützen. Die SEF nennt das ausdrücklich „Privatsache“.
  • Nur was unter der Rückstauebene liegt, wird gesichert. Abläufe aus den oberen Geschossen und die Dachentwässerung müssen frei abfließen. Die SEF warnt deshalb davor, den Verschluss im Revisionsschacht vor dem Haus einzubauen – dann staut sich bei geschlossener Klappe das Wasser von oben ins eigene Haus.
  • Anlage funktionsfähig halten. Eigentümer müssen ihre Grundstücksentwässerung in betriebsfähigem Zustand halten und reinigen lassen (§ 9 der Satzung). Anschlusskanal und Grundleitungen bis zum Straßenkanal gehören laut SEF dem Eigentümer.
  • Eingänge und Lichtschächte sollten laut SEF 10–15 cm über dem umgebenden Gelände liegen, damit Oberflächenwasser bei Starkregen nicht direkt hineinläuft – das betrifft auch Tiefgaragen-Einfahrten und Kellertüren.

Andere Städte regeln Details anders – in Dreieich etwa gilt als Rückstauebene die Straßenkrone plus 0,10 m. Die örtlichen Regeln finden Sie bei den Einsatzgebieten.

Rückstauklappe oder Hebeanlage?

Die SEF empfiehlt: Sanitärobjekte und Bodenabläufe unterhalb der Rückstauebene sollen über eine Hebeanlage entwässern; ein Rückstauverschluss genügt nur bei untergeordneter Nutzung. Laut Rückstau-Handbuch schützt eine korrekt geplante Hebeanlage mit Rückstauschleife durch die hydraulische Trennung auch dann, wenn sie selbst defekt ist – ein Defekt am Rückstauverschluss fällt dagegen meist erst im Ernstfall auf.

Rückstauverschluss (Klappe)Hebeanlage mit Rückstauschleife
PrinzipKlappe schließt, wenn Wasser aus dem Kanal zurückdrücktPumpt Abwasser über die Rückstauebene, dann fließt es mit Gefälle zum Kanal
Geeignet fürUntergeordnete Räume (z. B. Waschküche, Lager), wenn der Ablauf bei Rückstau entbehrlich ist und oberhalb der Rückstauebene ein WC zur Verfügung stehtGenutzte Räume: Souterrain-Wohnung, Gäste-WC, Dusche, Hobbyraum im Keller
Während RückstauAblauf ist gesperrt, nicht benutzbarAblauf bleibt benutzbar (solange Strom da ist)
Bei DefektSchutz kann ausfallenRückstauschutz bleibt in der Regel erhalten
Richtwert Kosten*ca. 500–1.500 € (frei liegende Leitung); Einsatz in vorhandenen Bodenablauf ca. 120–350 €; mit Aufstemmen ca. 1.500–3.500 €fäkalienhaltig ca. 2.500–5.500 € bzw. 2.500–6.000 €

* Richtwerte aus Preisangaben zweier Fachbetriebe (Abflusstechnik Phoenix, Stand 10/2026; Scheithauer Rohrreinigung), keine unabhängige Erhebung. Der tatsächliche Preis hängt von Leitung, Zugänglichkeit und Abwasserart ab – lassen Sie sich ein schriftliches Angebot machen.

Wichtig: Für fäkalienhaltiges Abwasser (WC im Keller) reicht keine einfache Klappe. Ist eine Hebeanlage technisch nicht möglich, kommen nur spezielle, meist motorische Rückstauverschlüsse in Frage (laut Phoenix ca. 3.000–4.500 €). Das klärt ein Fachbetrieb vor Ort.

Wartung: Monatlich prüfen, zweimal im Jahr warten

  • Monatlich selbst: Die SEF rät Eigentümern, die Rückstausicherung monatlich zu kontrollieren und den Notverschluss zu betätigen.
  • Zweimal pro Jahr Wartung nach DIN EN 13564 (Rückstau-Handbuch): Reinigung, Dichtungen, Mechanik, Funktionsprüfung. Die SEF empfiehlt dafür einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb; Richtwert laut Phoenix ca. 80–200 € pro Termin.
  • Feuchttücher und Fett können die Klappe blockieren (Verbraucherzentrale) – sie gehören nicht in den Abfluss.
  • Bei längerer Abwesenheit Rückstauklappen von Hand verriegeln (Verbraucherzentrale).
  • Nachweis aufheben: Versicherer können im Schadenfall einen Wartungsnachweis verlangen. Wer selbst wartet, sollte sich laut Verbraucherzentrale vom Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass das genügt.

Die Handwerkerleistung für Einbau oder Wartung im eigenen Haushalt lässt sich steuerlich absetzen: 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr – mit Rechnung und Überweisung (§ 35a EStG, Stand 2026). Mehr zu Kosten und Abrechnung: Was kostet eine Rohrreinigung?

Zahlt die Versicherung bei Rückstau?

  • Nicht automatisch. Rückstau ist laut Verbraucherzentrale weder in der Hausrat- noch in der Wohngebäudeversicherung automatisch enthalten, sondern muss über die Elementarschadenversicherung abgesichert werden. In den GDV-Musterbedingungen ist Rückstau definiert als Wasser, das durch Witterungsniederschläge oder Ausuferung aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren ins Gebäude tritt.
  • Obliegenheiten beachten. Viele Verträge verlangen funktionsfähige Rückstausicherungen und teils, dass Gegenstände in Kellerräumen erhöht (z. B. mindestens 12 cm über dem Boden) gelagert werden. Das ist ein Beispiel aus einem Tarif – maßgeblich ist Ihr eigener Vertrag.
  • Die Stadt zahlt nicht. Kommunen kommen laut Verbraucherzentrale für Rückstauschäden in der Regel nicht auf – der Schutz ist Sache der Eigentümer.
  • Verstopfung im Haus: Läuft der Keller wegen einer verstopften Hausleitung voll, passt das nicht zur GDV-Definition von Rückstau, weil kein Niederschlag die Ursache ist. Ob und welche Versicherung zahlt, hängt vom Vertrag ab – fragen Sie vor der Reparatur nach.

Mieter, Vermieter, Eigentümer: Wer kümmert sich?

  • Mieter: Schaden sofort dem Vermieter melden (§ 536c BGB). Für eigene Sachen im Keller kommt, wenn überhaupt, die eigene Hausratversicherung mit Elementarbaustein in Frage.
  • Vermieter: Muss die Nutzbarkeit der Sanitäranlagen sicherstellen. Für genutzte Wohnräume im Keller ist laut Verbraucherzentrale eine Hebeanlage nötig.
  • Eigentümer und WEG: Rückstausicherung, Wartung und die Grundleitungen bis zum Straßenkanal sind ihre Sache (SEF).

Vorsorge: Starkregenkarte und Förderung

  • Starkregengefahrenkarte: Im Geoportal der Stadt Frankfurt sehen Sie für drei Szenarien (selten, außergewöhnlich, extrem), wie hoch Wasser bei Starkregen an Ihrer Adresse stehen kann.
  • Keine städtische Förderung für Rückstauschutz: Laut Magistratsbericht B 42 vom 07.02.2025 gibt es keine Förderung für privaten Objektschutz, und es ist auch keine geplant. Der Frankfurter Klimabonus fördert Begrünung und Zisternen, nicht Rückstausicherungen.
  • Verstopfte Gullys auf der Straße können Sie über den Mängelmelder der Stadt melden; laut Magistrat reinigt die FES rund 65.000 Sinkkästen zweimal im Jahr.
  • Überflüssige Bodenabläufe im Keller sind ein Risiko. Ob einer stillgelegt werden kann, klärt ein Fachbetrieb.

Seriösen Betrieb erkennen

  • Am Telefon das Problem genau schildern und Anfahrtskosten, Stundensatz und Zuschläge erfragen. Wer keine Preisauskunft gibt: nächsten Betrieb anrufen.
  • Vor Arbeitsbeginn einen verbindlichen Komplett- oder Festpreis vereinbaren.
  • Impressum prüfen: Firmenname, Anschrift und Kontakt müssen vollständig sein und zum Auftritt passen.
  • Bezahlte Suchanzeigen ganz oben sind kein Seriositätsbeweis – auch Schein-Anbieter kaufen sich dort ein.
  • Es besteht keine Pflicht zur sofortigen Zahlung vor Ort. Detaillierte Rechnung verlangen und in Ruhe prüfen.
  • Bei Kartenzahlung den Betrag im Display prüfen, bevor Sie die PIN eingeben.
  • Bei Druck oder Drohungen: Person zum Gehen auffordern, notfalls Polizei (110) rufen und Anzeige erstatten.

Quellen: Verbraucherzentralen Niedersachsen, NRW und Sachsen (siehe Quellen).

So hilft dieses Portal

Ist der Keller wegen einer Verstopfung vollgelaufen oder wollen Sie eine Rückstausicherung prüfen, warten oder nachrüsten lassen? Beschreiben Sie die Lage im Formular, zum Beispiel „Bodenablauf drückt bei trockenem Wetter hoch“ oder „Rückstauklappe seit Jahren nicht gewartet“. Wir leiten Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung an Fachbetriebe aus Frankfurt und Umgebung weiter, die sich mit Preis und Termin melden. Für Sie ist das kostenlos. Passende Leistungen: Kanalreinigung & Kamera-Inspektion, Abfluss verstopft, Sanitär-Notdienst.

Häufige Fragen

Was tun bei Rückstau im Keller?

Nicht in den gefluteten Keller gehen, Strom nur sicher abschalten, den Notverschluss der Rückstausicherung schließen und im ganzen Haus kein Wasser mehr benutzen. Dann klären, ob der öffentliche Kanal (SEF-Störungsdienst) oder die eigene Leitung (Fachbetrieb) die Ursache ist, und den Schaden dokumentieren.

Ist eine Rückstausicherung in Frankfurt Pflicht?

Ja. Nach § 8 Abs. 1 der Frankfurter Entwässerungssatzung muss sich jeder Anschlussnehmer durch eine Rückstausicherung selbst gegen Rückstau schützen. Rückstauebene ist die Straßenoberkante am Anschlusspunkt.

Wie erkenne ich, ob es Rückstau oder eine Verstopfung ist?

Bei Starkregen und überfluteten Straßen ist es meist Rückstau aus dem Kanal. Steigt das Wasser bei trockenem Wetter, sobald oben Wasser benutzt wird, ist eher die eigene Grund- oder Anschlussleitung verstopft – dann hilft ein Rohrreinigungsbetrieb.

Rückstauklappe oder Hebeanlage – was brauche ich?

Für genutzte Kellerräume mit WC, Dusche oder Wohnraum empfiehlt die Stadtentwässerung Frankfurt eine Hebeanlage. Ein Rückstauverschluss reicht nur bei untergeordneter Nutzung, wenn der Ablauf bei Rückstau entbehrlich ist.

Was kostet eine Rückstausicherung?

Laut Preisangaben von Fachbetrieben kostet eine mechanische Rückstauklappe in einer frei liegenden Leitung etwa 500–1.500 €, ein Einsatz in einen vorhandenen Bodenablauf etwa 120–350 €, eine fäkalientaugliche Hebeanlage etwa 2.500–6.000 €. Wartung etwa 80–200 € pro Termin. Das sind Richtwerte, kein Festpreis.

Wie oft muss eine Rückstauklappe gewartet werden?

Zweimal im Jahr durch einen Fachkundigen nach DIN EN 13564; zusätzlich empfiehlt die SEF, die Anlage monatlich selbst zu kontrollieren und den Notverschluss zu betätigen.

Zahlt die Versicherung bei Rückstau?

Nur, wenn eine Elementarschadenversicherung besteht – Rückstau ist laut Verbraucherzentrale nicht automatisch in Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten. Viele Versicherer verlangen außerdem eine funktionsfähige, gewartete Rückstausicherung.

Gibt es in Frankfurt eine Förderung für Rückstauschutz?

Nein. Laut Magistratsbericht B 42 (2025) gibt es keine städtische Förderung für privaten Objektschutz. Der Klimabonus fördert Begrünung und Zisternen.

Darf ich die Rückstauklappe in den Kontrollschacht vor dem Haus setzen?

Die Stadtentwässerung Frankfurt rät ausdrücklich davon ab: Gesichert werden nur Abläufe unter der Rückstauebene. Obere Geschosse und Dachentwässerung müssen frei abfließen, sonst staut sich das eigene Wasser bei geschlossener Klappe ins Haus.

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Zuständigkeiten und Wasserhärte unterscheiden sich je Ort: Rohrreinigung Darmstadt, Rohrreinigung Eschborn, Rohrreinigung Dreieich, Rohrreinigung Bad Vilbel, Rohrreinigung Bornheim & Nordend, Wiesbaden, Hanau, Mainz, Offenbach am Main, Aschaffenburg, Bad Homburg vor der Höhe, Friedberg (Hessen). Passende Leistungen: Wasserrohrbruch in Frankfurt, Abfluss verstopft in Frankfurt – oder alle Einsatzgebiete.

Quellen

  1. Stadtentwässerung Frankfurt am Main: Rückstausicherung ist Privatsache
  2. Stadt Frankfurt am Main: Entwässerungssatzung (u. a. § 8 Rückstau, § 9 Pflichten der Eigentümer, PDF)
  3. Stadtentwässerung Frankfurt am Main: Grundstücksentwässerung (Zuständigkeit Eigentümer, Satzung §§ 7–9)
  4. Stadtentwässerung Frankfurt am Main: Kontakt / Störungsdienst (abgerufen 20.10.2026)
  5. AQUA-Planungsgruppe (M. Abt): Rückstau-Handbuch, Stand 11/2020 – bereitgestellt von der Stadt Eschborn (PDF)
  6. Verbraucherzentrale: Starkregenüberflutung und Rückstau – so läuft das Haus nicht voll Wasser (Stand 14.08.2026)
  7. GDV: Musterbedingungen Elementarschadenversicherung (PDF)
  8. Stadt Frankfurt am Main: Starkregen – Schutz für Haus und Hof
  9. Stadt Frankfurt am Main: Starkregengefahrenkarte (Geoportal)
  10. Magistrat der Stadt Frankfurt: Bericht B 42 vom 07.02.2025 (Starkregenvorsorge, Förderung, Sinkkastenreinigung)
  11. Stadt Frankfurt am Main: Klimabonus (Förderung Begrünung und Zisternen)
  12. Abflusstechnik Phoenix (Fachbetrieb): Rückstauklappe nachrüsten – Kosten (Stand 12.10.2026)
  13. Scheithauer Rohrreinigung (Fachbetrieb): Rückstausicherung – Kosten
  14. § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
  15. § 536c BGB – Anzeigepflicht des Mieters
  16. Stadt Dreieich: Entwässerungssatzung (EWS) ab 01.07.2025 (PDF)

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