Frankfurt am Main & Umgebung

Wasserrohrbruch & Leckage: Was jetzt zu tun ist

Bei einem Rohrbruch zählt jede Minute. Diese Reihenfolge begrenzt den Schaden.

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Sofortmaßnahmen

  1. Hauptwasserhahn zudrehen (meist im Keller am Wasserzähler oder in der Wohnung hinter einer Revisionsklappe).
  2. Strom in betroffenen Räumen abschalten, wenn Wasser an Steckdosen oder Leuchten gelangt.
  3. Vermieter/Hausverwaltung und ggf. Nachbarn darunter informieren.
  4. Fotos machen – für die Versicherung.
  5. Versicherung melden: Leitungswasserschäden am Gebäude betreffen meist die Wohngebäudeversicherung, beschädigter Hausrat die Hausratversicherung. Details stehen in Ihrem Vertrag.
  6. Fachbetrieb für Reparatur und ggf. Leckortung beauftragen.

Störung im öffentlichen Netz? Diese Nummern gelten in Frankfurt

Kein Wasser im ganzen Haus oder Wasser tritt auf Straße oder Gehweg aus? Das ist meist eine Störung im öffentlichen Netz: NRM Netzdienste Rhein-Main, 24 h: 069 213-88110. Probleme mit der öffentlichen Kanalisation meldet man beim Störungsdienst der Stadtentwässerung Frankfurt: 069 212-34666 (16–7 Uhr kostenfrei 0800 0822120). Für Leitungen im Gebäude ist dagegen ein Sanitär-Fachbetrieb zuständig. Alles Weitere – Kosten, Zuschläge, Mieterrechte – im Notdienst-Ratgeber.

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Häufige Fragen

Was tun bei Wasserrohrbruch in der Mietwohnung?

Wasser abdrehen, Vermieter bzw. Hausverwaltung sofort informieren und den Schaden dokumentieren. Die Reparatur der Leitung ist Sache des Vermieters.

Ist ein Wasserrohrbruch ein Notfall?

Ja. Sofort den Hauptwasserhahn zudrehen und bei Wasser an der Elektrik die Sicherung ausschalten. Danach Vermieter bzw. Hausverwaltung informieren, Schaden fotografieren und einen Fachbetrieb beauftragen.

Darf ich als Mieter selbst einen Notdienst rufen?

Ja, wenn die sofortige Beseitigung nötig ist, um Schaden an der Wohnung abzuwenden, oder der Vermieter in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 BGB). Dann können Sie die erforderlichen Kosten zurückverlangen. Den Vermieter trotzdem unverzüglich informieren (§ 536c BGB).

Welche Versicherung zahlt bei Rohrbruch?

Für Schäden am Gebäude in der Regel die Wohngebäudeversicherung, für beschädigte Möbel und Gegenstände die Hausratversicherung – jeweils nach Vertragsbedingungen.

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