Ratgeber · Stand 2026-10-24

Wasserleitung eingefroren – was tun? Sicher auftauen, Rohrbruch erkennen, vorbeugen

Kurz gesagt: Kommt bei Frost kein Wasser mehr, drehen Sie zuerst den Hauptwasserhahn zu, öffnen den Hahn an der betroffenen Leitung und tauen das Rohr langsam vom offenen Hahn zur Eisstelle hin auf – mit heißen Tüchern, Föhn oder Heizlüfter. Keine offene Flamme und keine Heißluftpistole. Danach den Haupthahn langsam öffnen: Läuft der Wasserzähler weiter, obwohl alle Hähne zu sind, ist die Leitung undicht. Ein eingefrorener Wasserzähler und Leitungen in der Wand sind ein Fall für Fachleute.

Wir sind ein Vermittlungsportal, kein Handwerksbetrieb. Die Angaben stützen sich auf den Gesamtverband der Versicherer (GDV, 06.01.2026), den VDI, den Deutschen Feuerwehrverband, die R+V Versicherung, den DVGW, das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) und die AVBWasserV. Preise sind bundesweite Richtwerte, keine Frankfurter Preiserhebung.

Ist die Leitung wirklich eingefroren?

Typisch ist: Es ist seit mehreren Tagen deutlich unter null Grad, und an einer Stelle kommt kein oder nur noch wenig Wasser – etwa am Außenwasserhahn, im Kellerwaschbecken, in der Garage oder in einem selten beheizten Gästebad. Andere Hähne im Haus funktionieren. Gefährdet sind laut GDV vor allem Leitungen in Kellern, Gästezimmern, Garagen, Gartenhäusern und außenliegende Wasserhähne.

Kommt dagegen im ganzen Haus kein Wasser, kann auch der Wasserzähler oder der Hausanschluss eingefroren sein – oder es liegt eine Störung im öffentlichen Netz vor. In Frankfurt nimmt die NRM Netzdienste Rhein-Main Störungen rund um die Uhr an: 069 213-88110.

Eingefrorene Leitung sicher auftauen – Schritt für Schritt

  1. Hauptwasserhahn schließen. Er sitzt im Haus meist im Keller direkt hinter dem Wasserzähler. Ist das Rohr schon gerissen, läuft sonst beim Auftauen sofort Wasser aus.
  2. Zapfhahn an der eingefrorenen Leitung öffnen. So kann Schmelzwasser ablaufen, und Druck baut sich nicht im Rohr auf.
  3. Langsam vom offenen Hahn zur Eisstelle hin auftauen. Die R+V empfiehlt in heißes Wasser getauchte Lappen, einen Haartrockner oder einen Heizlüfter. Wärme lieber lange und sanft als kurz und stark.
  4. Leitung in der Wand? Dann bleibt laut R+V nur, den Raum aufzuheizen und abzuwarten. Wände nicht aufstemmen, um an die Eisstelle zu kommen – das gehört in die Hände eines Fachbetriebs.
  5. Haupthahn langsam öffnen, alle Hähne zu, Wasserzähler ansehen. Dreht er sich weiter, tritt irgendwo Wasser aus. Haupthahn sofort wieder schließen und einen Installateur rufen.
  6. Sichtprüfung. Feuchte Stellen, Tropfen an Verschraubungen oder Risse am Rohr? Dann Haupthahn zu lassen und Fachbetrieb bzw. Vermieter informieren.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

  • Keine offene Flamme: Lötlampe, Gasbrenner, Kerzen oder Grillanzünder sind tabu. Der Deutsche Feuerwehrverband warnt ausdrücklich davor, Wasserleitungen mit der Lötlampe aufzutauen – Dämmstoffe und Holz in der Nähe fangen schnell Feuer.
  • Keine Heißluftpistole: Der GDV nennt offene Flammen und Heißluftpistolen „lebensgefährlich“ und rät, Fachbetriebe zu beauftragen. Auch der VDI rät davon ab, mit Flamme oder Heißluftgeräten selbst zu hantieren. Zu schnelles Erhitzen kann das Rohr erst recht sprengen; Kunststoffrohre verformen sich.
  • Keine Infrarotstrahler direkt am Rohr und keine Elektrogeräte in der Nähe von austretendem Wasser – die Feuerwehr Braunschweig empfiehlt nur heißes Wasser bzw. heiße Tücher. Läuft Wasser aus, erst Haupthahn zu und Strom im betroffenen Bereich abschalten.
  • Den Wasserzähler nicht selbst auftauen. Versorger wie Veolia raten, die Absperrhähne zu schließen und den Frostschaden zu melden. Der Zähler gehört dem Versorger bzw. Messstellenbetreiber; ein Wechsel nach Frostschaden ist in der Regel kostenpflichtig.

Die Empfehlungen unterscheiden sich im Detail: Manche Quellen nennen Föhn und Heizlüfter, andere raten bei Unsicherheit grundsätzlich zum Fachbetrieb. Unsere Faustregel: sanfte Wärme mit Abstand ja, Flamme und Heißluftpistole nein – und bei Leitungen in der Wand, am Zähler oder bei Kunststoffrohren lieber gleich Fachleute.

Wasserzähler eingefroren – wer ist zuständig?

Für den Wasserzähler gilt die bundesweite Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV): Der Kunde muss die Messeinrichtung vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost schützen und haftet für Beschädigung oder Verlust, wenn ihn ein Verschulden trifft (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV). Für die Leitungen hinter dem Hausanschluss ist der Anschlussnehmer verantwortlich (§ 12 AVBWasserV).

Praktisch heißt das: Zählerraum frostfrei halten, Kellerfenster schließen und Zähler sowie Leitungen in kalten Räumen bei Bedarf dämmen; ein Zählerschacht im Freien braucht eine dicht schließende, gedämmte Abdeckung. Ist der Zähler gefroren oder geplatzt, schließen Sie die Absperrhähne und informieren den Versorger bzw. Netzbetreiber. In der Mietwohnung ist der erste Ansprechpartner der Vermieter oder die Hausverwaltung.

Außenwasserhahn winterfest machen

Der DVGW stellt klar: Nicht frostsichere Außenarmaturen müssen in frostgefährdeten Zeiten entleert und abgesperrt werden. Nur echte frostsichere Außenarmaturen müssen das nicht. So gehen Sie vor:

  1. Absperrventil im Haus schließen – das Ventil, das nur die Leitung zum Außenhahn versorgt.
  2. Außenhahn öffnen und Restwasser auslaufen lassen.
  3. Entleerungsventil öffnen (kleine Schraube oder Kappe am Absperrventil innen), das Restwasser in einem Eimer auffangen und das Ventil wieder schließen. Das Absperrventil bleibt über den Winter zu.
  4. Schlauch, Schlauchtülle und Verteiler abschrauben. Das IFS hat Frostschäden untersucht, bei denen trotz frostsicherer Armatur ein Rohr platzte – weil der Gartenschlauch angeschlossen blieb und das Wasser nicht ablaufen konnte.

Auch Gartenleitungen, Leitungen in Garage oder Gartenhaus und Bewässerungssysteme gehören vor dem ersten Frost abgesperrt und entleert; der GDV betont, dass auch Restwasser ablaufen muss.

So vermeiden Sie eingefrorene Leitungen

  • Alle Räume mit Wasserleitungen beheizen – auch Keller, Gästezimmer und Abstellräume. Laut GDV schützt die Frostschutzstellung (*) nur den Heizkörper selbst, nicht weiter entfernte Leitungen; bei Dauerfrost besser eine mittlere Stufe.
  • Freiliegende Rohre dämmen – mit handelsüblichen Rohrisolierungen. Aber: Auch eine gute Dämmung verhindert das Einfrieren nicht, wenn das Wasser lange steht (GDV).
  • Kellerfenster und Kellerschächte geschlossen halten und undichte Türen abdichten, damit keine kalte Luft an die Leitungen kommt.
  • Haupthahn kennen: Alle Bewohner sollten wissen, wo er sitzt – im Notfall zählt jede Minute.
  • Leitungen in unbeheizten Räumen absperren und entleeren; der Feuerwehrverband nennt für solche Räume zusätzlich Frostwächter. Eine elektrische Rohrbegleitheizung hilft laut VDI nur, solange Strom da ist.
  • Länger weg oder Leerstand? Heizung nicht abschalten und das Haus regelmäßig kontrollieren lassen – oder Wasserleitungen absperren und entleeren. Der VDI empfiehlt, bei Wiederinbetriebnahme die Leitungen zu spülen.

Versicherung: Wann zahlt sie bei Frostschäden?

Frost ist ein häufiger Schaden: Laut GDV verursachen frostbedingte Leitungswasserschäden im Schnitt rund 25.000 versicherte Schadenfälle und etwa 140 Millionen Euro pro Jahr. Gebäudeschäden durch geplatzte Leitungen trägt in der Regel die Wohngebäudeversicherung, beschädigte Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte die Hausratversicherung – vorausgesetzt, die Sorgfaltspflichten wurden eingehalten.

Die Musterbedingungen der Versicherer (VGB 2016) verlangen in der kalten Jahreszeit, das Gebäude zu beheizen und genügend häufig zu kontrollieren oder wasserführende Anlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; nicht genutzte Gebäude sind abzusperren und zu entleeren. Wie streng das ausgelegt wird, zeigt ein Frankfurter Fall: Das OLG Frankfurt billigte einem Versicherer bei einem seit Jahren leerstehenden, nicht entleerten Gebäude eine Kürzung um 75 % wegen grober Fahrlässigkeit (Urteil vom 07.08.2024, 7 U 251/20). Bei einem bewohnten, dauerhaft beheizten Haus verlangt der BGH dagegen keine überzogene Kontrolldichte (Urteil vom 25.06.2008, IV ZR 233/06).

Ist ein Rohr geplatzt: Wasser abstellen, bei Bedarf Strom unterbrechen, Fotos machen, beschädigte Sachen aufbewahren und den Schaden umgehend melden. Mieter informieren unverzüglich den Vermieter – wer einen Mangel nicht anzeigt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen (§ 536c BGB).

Was kostet es, wenn doch ein Rohr platzt?

Für Frankfurt gibt es keine eigene Preiserhebung. Das reine Auftauen durch einen Betrieb wird meist nach Zeitaufwand abgerechnet; nachts und am Wochenende kommen Notdienstzuschläge hinzu (siehe Was kostet ein Sanitär-Notdienst?). Für die Folgen eines Rohrbruchs nennt blauarbeit.de bundesweite Richtwerte (Stand 07/2026):

PostenRichtwert
Professionelle Leckortungca. 200–600 €
Reparatur einer frei liegenden Leitungca. 150–400 €
Reparatur einer Leitung in der Wand (inkl. Öffnen/Schließen)ca. 500–1.500 €
Reparatur einer Leitung im Boden/Estrichca. 1.000–2.500 €

Hinzu kommen je nach Schaden Trocknung und Renovierung. Ein Zählerwechsel nach Frostschaden wird vom Versorger berechnet; die Höhe hängt vom Versorger ab. Mehr zu Sofortmaßnahmen und Kosten: Rohrbruch & Wasserschaden in Frankfurt.

Seriösen Betrieb erkennen

  • Am Telefon das Problem genau schildern und Anfahrtskosten, Stundensatz und Zuschläge erfragen. Wer keine Preisauskunft gibt: nächsten Betrieb anrufen.
  • Vor Arbeitsbeginn einen verbindlichen Komplett- oder Festpreis vereinbaren.
  • Impressum prüfen: Firmenname, Anschrift und Kontakt müssen vollständig sein und zum Auftritt passen.
  • Bezahlte Suchanzeigen ganz oben sind kein Seriositätsbeweis – auch Schein-Anbieter kaufen sich dort ein.
  • Es besteht keine Pflicht zur sofortigen Zahlung vor Ort. Detaillierte Rechnung verlangen und in Ruhe prüfen.
  • Bei Kartenzahlung den Betrag im Display prüfen, bevor Sie die PIN eingeben.
  • Bei Druck oder Drohungen: Person zum Gehen auffordern, notfalls Polizei (110) rufen und Anzeige erstatten.

Quellen: Verbraucherzentralen Niedersachsen, NRW und Sachsen (siehe Quellen).

So hilft dieses Portal

Leitung eingefroren, Außenhahn geplatzt oder läuft der Wasserzähler nach dem Auftauen weiter? Beschreiben Sie im Formular kurz, wo die Leitung liegt (z. B. „Kellerwand, Außenhahn“, „Garage“, „Wasserzähler im Schacht“) und ob schon Wasser ausgetreten ist. Wir leiten Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung an Sanitär-Fachbetriebe aus Frankfurt und Umgebung weiter, die sich mit Preis und Termin melden. Für Sie ist das kostenlos. Passende Leistungen: Rohrbruch & Wasserschaden, Klempner-Notdienst, Sanitär-Reparatur.

Häufige Fragen

Was tun, wenn die Wasserleitung eingefroren ist?

Hauptwasserhahn schließen, den Hahn an der betroffenen Leitung öffnen und das Rohr langsam vom offenen Hahn zur Eisstelle hin erwärmen – mit heißen Tüchern, Haartrockner oder Heizlüfter. Keine offene Flamme, keine Heißluftpistole. Danach den Haupthahn langsam öffnen und prüfen, ob der Wasserzähler bei geschlossenen Hähnen stillsteht.

Darf ich eine eingefrorene Leitung mit dem Föhn auftauen?

Ja, sanfte Wärme mit Abstand ist üblich; die R+V nennt Haartrockner und Heizlüfter. Tabu sind offene Flammen wie Lötlampe oder Gasbrenner und laut GDV auch Heißluftpistolen, weil sie Brände auslösen und das Rohr durch schnelles Erhitzen platzen lassen können.

Wie erkenne ich nach dem Auftauen einen Rohrbruch?

Alle Hähne schließen und den Haupthahn langsam öffnen. Dreht sich der Wasserzähler trotzdem weiter, tritt irgendwo Wasser aus. Dann Haupthahn sofort wieder schließen und einen Installateur rufen. Feuchte Stellen oder Tropfen an Verschraubungen sind weitere Hinweise.

Was tun, wenn die Leitung in der Wand eingefroren ist?

Den Raum aufheizen und abwarten, empfiehlt die R+V. Wände nicht aufstemmen und keine starken Heizquellen direkt an die Wand halten. Kommt nach einigen Stunden immer noch kein Wasser oder wird die Wand feucht, einen Sanitär-Fachbetrieb einschalten.

Wasserzähler eingefroren – was tun?

Nicht selbst auftauen. Absperrhähne schließen und den Versorger bzw. Netzbetreiber informieren, in der Mietwohnung den Vermieter. Den Frostschutz des Zählers schuldet der Kunde (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV); ein Zählerwechsel nach Frostschaden ist in der Regel kostenpflichtig.

Reicht die Frostschutzstellung am Heizkörper?

Nicht immer. Laut GDV schützt die Frostschutzstellung nur den Heizkörper selbst, nicht weiter entfernte Leitungen. Bei Dauerfrost sollten Räume mit Wasserleitungen auf mittlerer Stufe beheizt werden – auch Keller und Gästezimmer.

Wie mache ich den Außenwasserhahn winterfest?

Absperrventil innen schließen, Außenhahn öffnen und leerlaufen lassen, Restwasser über das Entleerungsventil auffangen; das Absperrventil bleibt den Winter über zu. Schlauch und Schlauchtülle abschrauben – laut IFS platzen sonst sogar frostsichere Armaturen. Nicht frostsichere Außenarmaturen müssen laut DVGW bei Frost abgesperrt und entleert sein.

Zahlt die Versicherung bei Frostschäden?

In der Regel ja: Gebäudeschäden die Wohngebäudeversicherung, Möbel und Geräte die Hausratversicherung – wenn die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Wer ein ungenutztes Gebäude weder beheizt und kontrolliert noch die Leitungen entleert, riskiert Kürzungen; das OLG Frankfurt bestätigte 2024 eine Kürzung um 75 %.

Weitere Ratgeber

Hilfe in Ihrer Stadt

Zuständigkeiten und Wasserhärte unterscheiden sich je Ort: Rohrreinigung Darmstadt, Rohrreinigung Eschborn, Rohrreinigung Dreieich, Rohrreinigung Bad Vilbel, Rohrreinigung Bornheim & Nordend, Wiesbaden, Hanau, Mainz, Offenbach am Main, Aschaffenburg, Bad Homburg vor der Höhe, Friedberg (Hessen). Passende Leistungen: Wasserrohrbruch in Frankfurt, Abfluss verstopft in Frankfurt – oder alle Einsatzgebiete.

Quellen

  1. GDV: Versicherer warnen vor Frostschäden – 140 Millionen Euro Schaden pro Jahr durch geplatzte Leitungen (aktualisiert 06.01.2026)
  2. R+V Versicherung: Was ist zu tun, wenn die Wasserleitung eingefroren ist?
  3. Deutscher Feuerwehrverband: Wasserleitungen nicht mit Lötlampe auftauen
  4. VDI: Expertentipps für Heizungs- und andere Wasserleitungen bei Frost
  5. Stadt Braunschweig, Feuerwehr: Frostschäden verhüten
  6. § 18 AVBWasserV – Messung (Frostschutz der Messeinrichtung)
  7. § 12 AVBWasserV – Kundenanlage
  8. Veolia Wasser: Frost-Alarm für Wasserzähler
  9. DVGW: Trinkwasser-Installation im Garten (Außenarmaturen bei Frost)
  10. Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS): Damit die frostsichere Armatur vor Frost sicher ist
  11. Mein schöner Garten: Außenwasserhahn winterfest machen
  12. Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2016 – Wert 1914 „Gleitender Neuwert Plus“ (GDV-Musterbedingungen, PDF), Sicherheitsvorschriften
  13. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2024 – 7 U 251/20 (Frostschaden bei Leerstand, Kürzung 75 %)
  14. BGH, Urteil vom 25.06.2008 – IV ZR 233/06 (Frostschaden, Beheizung und Kontrolle)
  15. NRM Netzdienste Rhein-Main: Notrufnummern bei Störungen (abgerufen 20.10.2026)
  16. blauarbeit.de Ratgeber: Wasserrohrbruch – Sofortmaßnahmen, Kosten, Versicherung (Stand 16.07.2026)
  17. § 536c BGB – Anzeigepflicht des Mieters

Problem kurz schildern – Fachbetrieb aus der Region finden.

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Daten geben wir nur mit Ihrer Einwilligung weiter.

Kostenlos anfragen
Kostenlos anfragen